Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht.
In Frage kommen u.a. Personen, die im Amtsbereich wohnen, am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden, über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Die Amtsverwaltung wird dem örtlichen Amtsgericht bis zum 01. September eine von den Gemeindevertretungen im Vorwege zu beschließende Vorschlagsliste vorlegen.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Oldenburg i.H. in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffinnen und Schöffen.
Hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener/innen sollen nicht gewählt werden.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder wenn ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollten über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.
Weiterführende Informationen und Bewerbungsformulare sind unter www.schoeffenwahl2023.de erhältlich.
Interessierte reichen ihr Bewerbungsformular bitte bis zum 01.05.2023 beim Amt Lensahn, Eutiner Str. 2,23738 Lensahn ein.