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Amt Lensahn | Schiedspersonen gesucht

Für den Schiedsamtsbezirk Lensahn werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei ehrenamtliche Schiedspersonen gesucht, da die bisherigen Schiedspersonen aus ihren Ämtern ausscheiden.

Hierfür ist eine Neuwahl der Schiedsfrau/des Schiedsmannes und der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes durchzuführen.

In das Schiedsamt können nach der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein nur Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. 

Das Amt kann nicht bekleiden, wer  

  1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; 
  2. unter Betreuung steht. 

In das Amt soll nicht berufen werden, wer 

  1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, 
  2. nicht im Bereich des Amtes Lensahn wohnt, 
  3. durch sonstige nicht unter A. Ziff.2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. 

Die Wahl der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters in das Ehrenamt erfolgt auf fünf Jahre durch den Amtsausschuss. 

„Schlichten statt richten“:
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch eigenes Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art – zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. 
Die Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen tätig:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten,
  • Beachtung der Hausordnungen,
  • Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche,
  • aber auch in Fällen leichter Körperverletzung,
  • des Hausfriedensbruchs oder der
  • Beleidigung. 

Gefragt sind daher Schreibgewandtheit, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung. 
Die Sachkosten des Amtes werden vom Amt Lensahn getragen.
Die Teilnahme an regionalen Einführungslehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) wird gewährleistet. 

Die gewählte Schiedsperson tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt und vereidigt wurde.

Sind Sie interessiert? 
Auskünfte über das Schiedsamt und die bevorstehende Wahl erhalten Sie beim 
Amt Lensahn
- Ordnungs- und Planungsamt -
Frau Petersen, Zimmer 12
Eutiner Str. 2, 23738 Lensahn, Rathaus,
Tel. 04363/508-22, E-Mail: amt-lensahn[at]amt-lensahn.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internet-Seite des Landes Schl.-H. zu dem Thema „Schlichten statt richten“:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/themen/service/schlichten-statt-richten

Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Amt der Schiedsperson interessieren, können sich bis zum 31.01.2025 schriftlich bewerben. 

Ihre Bewerbung (bitte mit der Angabe von:  Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf/Stand/ehemaliger Beruf, einem kurzen Lebenslauf, kurze Schilderung, welche Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden, Ihre Telefonnummer und, wenn vorhanden, Ihrer E-Mail-Adresse) schicken Sie bitte an das 

Amt Lensahn
-Ordnungs- und Planungsamt-
Bewerbung Schiedsamt
Eutiner Str. 2
23738 Lensahn
 
oder per Mail an amt-lensahn[at]amt-lensahn.de.


23738 Lensahn, den 18.12.2024
Amt Lensahn 
Der Amtsvorsteher