Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren für die Genehmigung von Stromleitungen.
Es gibt Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich am Planungsprozess zu beteiligen.
Verantwortlich für das Verfahren und somit die Genehmigung der Ostküstenleitung ist das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).
Hier finden Sie den Link zur Offenlage der Planfeststellungsunterlagen des Amtes für Planfeststellung Energie Kiel für den Abschnitt Kreis Segeberg - Raum Lübeck, den Abschnitt Raum Lübeck – Siems sowie den Abschnitt Raum Lübeck – Raum Göhl der 380-kV-Ostküstenleitung.
Für die Planung und Genehmigung einer Stromtrasse gibt es in Deutschland einen festen Ablauf.
Zunächst wird unter Einbezug der Öffentlichkeit ein Vorzugskorridor ermittelt.
Das ist jene räumliche Variante, die unter Abwägung aller Belange den konfliktärmsten Korridor darstellt.
Anschließend kann mit der Planung der Trasse im Bereich dieses Korridors begonnen werden.
Dabei sind bestehende Siedlungen und Einzelhäuser ebenso zu berücksichtigen wie Umwelt- und Sozialbelange, technische Aspekte, Privateigentum und die Wirtschaftlichkeit des möglichen Trassenverlaufs.
Die daraus entstehenden Planfeststellungsunterlagen werden bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) in Kiel, eingereicht.
Das AfPE prüft die Unterlagen und veranlasst anschließend deren öffentliche Auslegung.
In diesem Zeitraum haben Privatpersonen sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen einzureichen.
Diese werden im Rahmen von sogenannten Erörterungsterminen mit dem Vorhabenträger TenneT besprochen.
Je nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen werden diese in eine Planänderung aufgenommen.
Je nach Umfang der Änderungen werden die Planfeststellungsunterlagen dann eventuell erneut ausgelegt.
Im Nachgang folgt ein weiterer Erörterungstermin, bei dem die überarbeitete Planung nochmals öffentlich diskutiert wird.
Daraufhin setzt sich die Planfeststellungsbehörde mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen auseinander.
Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, also der Genehmigung des Vorhabens.
Auf dieser Basis kann der Bau der Leitung beginnen.
Beteiligungsmöglichkeiten im Planfeststellungsverfahren
Die Unterlagen werden im Planfeststellungsverfahren im Internet unter folgendem Link veröffentlicht.
Parallel dazu werden diese in den betroffenen Ämtern entlang der Trasse öffentlich ausgelegt.
In den Beteiligungsverfahren können Betroffene Einwendungen schriftlich einbringen.
Als sogenannte Träger öffentlicher Belange werden z.B. Städte und Gemeinden und Verbände (z.B. Naturschutz) immer einbezogen.
Parallel zu den Offenlagen durch das Amt für Planfeststellung Energie stellt TenneT den Trassenverlauf in allen Details auf Infomärkten in der Region vor.
Zusätzlich gibt TenneT bei den Infoangeboten Hilfestellungen für die Einreichung von Einwendungen.
Diese müssen während der Einwendungsfrist des Planfeststellungsverfahrens beim AfPE eingereicht werden.
Der genaue Trassenverlauf kann auch nach Auslage der Planfeststellungsunterlagen eingesehen werden.
Dafür stellt TenneT detaillierte Karten zum Download auf der Projektwebsite bereit.
Die Einwendungsfrist endet am 12.10.2022.
Quelle: Ostküstenleitung | TenneT