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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Harmsdorf

Harmsdorf

Liebe Besucherin, lieber Besucher

herzlich willkommen auf unserer Internetseite. Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und wir Ihnen unsere idyllische, vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Gemeinde vorstellen dürfen.


Die Gemeinde Harmsdorf liegt im Herzen des Amtes Lensahn und verfügt über ein reges Gemeinleben. Nutzen Sie die Informationen, um sich über unsere Gemeinde zu informieren.

 

Ihr

Reinhard Schöning

Bürgermeister

Reinhard Schöning
Bürgermeister

Die Gemeinde liegt auf der Halbinsel Wagrien zwischen „Holsteinischer Schweiz“ und Ostseeküste in der Nähe des ländlichen Zentralortes Lensahn. Die Gemeinde liegt in relativ geringer Entfernung zu dem Autobahnanschluss Lensahn (BAB 1) und wird von der Landesstraße L258 (Lensahn - Kaköhl) durchquert.

Über den Ort Lensahn (Bäderstraße und Eutiner Straße) kommen Sie zur Landestraße L258 (Lütjenburger Straße) und erreichen nach wenigen Kilometern den Ort Harmsdorf.

Die Gemeinde Harmsdorf hat rd. 680 Einwohner und besteht aus den Ortsteilen

  • Harmsdorf
  • Einhaus
  • Güldenstein und
  • Kayhof

Beschreibung

Von Silber und Blau geteilt. Oben das rote Flügelkreuz einer Windmühle, unten ein sechsstrahliger goldener Stern, begleitet von drei gleichartigen Sternen in der Stellung 2:1.

Historische Begründung

Das rote Flügelkreuz im oberen Teil des Wappens weist Harmsdorf als traditionellen Mühlenstandort aus. Die Sterne weisen auf die kommunalrechtliche Entwicklung des Ortes hin, indem der hervorgehobene mittlere den namengebenden Ortsteil Harmsdorf, die übrigen die Ortsteile Güldenstein, Einhaus und Kayhof bezeichnen.

Allgemeinbildende Schulen sind in

vorhanden.

Ebenso befinden sich in Lensahn verschiedene Kindertagesstätten.

Für die Ver- und Entsorgung sind folgende Anbieter zuständig:

Wasser

Zweckverband Ostholstein

Abwasser

Gemeinde Harmsdorf

Abfall

Zweckverband Ostholstein

Elektrizität

Schleswig-Holstein Netz AG

Die Gemeinde Harmsdorf bietet den Kauf einer Gemeindeflagge an. Die Kosten betragen 18,00 € zzgl. 1,60 € Versandkosten, die Flagge hat die Maße 150 x 100 cm.

Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in

  • Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde
  • sowie über den Gemeindehaushalt
  • sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und
  • erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen

Die nächste Wahl zur Gemeindevertretung findet 2023 statt.

Im Jahr 1844 wurde in Harmsdorf eine neue Schule gebaut. Diese „Dorfschule“ bestand bis zu Ihrer Auflösung in 1973.

1977 wird aus der ehemaligen Schule ein „Haus der Jugend“. Der Kinderspielkreis, die Volkshochschule und der Harmsdorfer Sportverein nutzen jetzt das Gebäude.

Die alte Schule wird 1990 durch einen Umbau endgültig zum „Dörpshus“. Feuerwehr und Kindergarten sind seit langem in der ehemaligen Harmsdorfer Schule untergebracht. 1994 zieht die Feuerwehr aus dem Dörpshus in das neue Feuerwehrgerätehaus.

Mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II wird das Dörpshus 2009/2010 saniert.

Das Dörpshus steht neben der Gemeinde, der Feuerwehr, den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Harmsdorf, sonstigen Interessengruppen

der Gemeinde Harmsdorf, sonstige zu genehmigende Veranstaltungen von dem Bürgermeister und allen Bürgern der

Gemeinde Harmsdorf zur Verfügung.

Informationen

Martina Arlt

Tel.: 04363/508-42
Fax: 04363/508-142
Mail: martina.arlt[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 114

Vertretung:
Petra Rathje

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Frau
Regina Schöning
Hauptstr. 36
23738 Harmsdorf

Tel.: 04363/3336

In der Gemeinde Harmsdorf können Sie sich in folgenden Vereinen und Verbänden betätigen:

CDU Harmsdorf

Vorsitzender

Daniel Schöning
Hauptstr. 30
23738 Harmsdorf

 

Freie Wähler Harmsdorf

Vorsitzender

Ingo Plähn
Kröhn 2
23738 Harmsdorf

Freiwillige Feuerwehr Harmsdorf

Gemeindewehrführer

Tobias Kutrieb
Hauptstraße 37
23738 Harmsdorf

Mail: tobias.kutrieb[at]ff-harmsdorf.de

Deutsches Rotes Kreuz Harmsdorf

Vorsitzende

Caroline Herzogin von Oldenburg
Güldenstein
23738 Harmsdorf

Tel.: 04363/902140

Harmsdorfer Sportverein

Vorsitzender

Bernd Wittern
Weiberbergshufe
23738 Harmsdorf

Tel.: 04363/3611

Jugendfeuerwehr Harmsdorf

Jugendfeuerwehrwart

Florian Schulz
Hauptstr. 58
23738 Harmsdorf

eMail: jugendwart@ff-harmsdorf.de

Kyffhäuser Kameradschaft Harmsdorf

Vorsitzender

Marcel Haye
Hauptstr. 8
23738 Harmsdorf

Tel.: 04363/905760

Siedlerbund Harmsdorf

Vorsitzender

Hans-Jürgen Kolbe
Güldenfeldstr. 39
23738 Harmsdorf

Schützen- und Totengilde von 1832 Harmsdorf

1. Ältermann

Dieter Griebel
Königsberger Str. 11
23758 Wangels

Schweinegilde Harmsdorf

Vorsitzender

Wolfgang Reher
Lübecker Str. 17a
23738 Lensahn

SPD Harmsdorf

Vorsitzender

Gerhard Bedei
Wanderruh
23738 Harmsdorf

Übersicht über die zur Zeit geltenden Regelungen.

Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich um einen Service des Amtes Lensahn. Evtl. Unrichtigkeiten in dieser Veröffentlichung sind rechtlich unerheblich. Maßgebend sind die beim Amt Lensahn im Original unterzeichneten Satzungen.

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein

Vorschriften (12 Treffer)

Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind. Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen (Kreis) und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.

Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land

Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht. Diese rechtlichen Vorgaben sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt. Welche Vorschriften jeweils einschlägig sind, hängt davon ab, ob in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreis das kamerale Haushaltsrecht oder das doppische Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.

Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 können die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist die Doppik in Schleswig-Holstein zwingend anzuwenden. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.

Die Gemeinde Harmsdorf wendet seit dem 01.01.2010 das doppische Haushaltsrecht an.

Informationen zum doppischen Haushaltsrecht und zu den Haushaltsplänen bzw. Schlussbilanzen erhalten Sie über die untenstehen PDF-Dateien.

Informationen

Celina Radzwill

Tel.: 04363/508-28
Fax: 04363/508-128
Mail: celina.radzwill[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 16

Vertretung:
Mira Voß

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Die Europäische Union, der Bund, die Länder und die Kommunen können ihre vielfältigen, meist finanzwirksamen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie über gesicherte Einnahmen verfügen. Steuereinnahmen sind dabei die wichtigste Einnahmequelle. Das Steuerrecht mit seinen zahlreichen Steuerarten gehört zu den komplexeren Rechtsgebieten und unterliegt einem ständigen Wandel und Anpassungsprozess.

Die Gemeinden können gemäß § 1 Kommunalabgabengesetz folgende Abgaben erheben:

  • Steuern
  • Gebühren
  • Beiträge und
  • sonstige Abgaben

 

Zu den „bekanntesten“ Steuern der Gemeinden zählen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer.

In der Gemeinde Harmsdorf gelten für diese Steuern die folgenden Steuersätze

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)   325 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)   325 v.H.
Gewerbesteuer   325 v.H.
Hundesteuer für den 1. Hund 50 Euro
  für den 2. Hund 80 Euro
  für jeden weiteren Hund 120 Euro
  für gefährliche Hunde 500 Euro

Informationen

Iris Kripke

Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 17

Vertretung:
Martina Schröder

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Die Gemeinde Harmsdorf betreibt in der Ortslage Harmsdorf eine Abwasserbeseitigungsanlage für die Beseitigung von

  • Schmutzwasser und
  • Niederschlagswasser

Abwasser (Schmutzwasser und Oberflächenwasser) ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist oder das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Grundstücken abfließt.

 

Für die Unterhaltung der Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für

Bezeichnung Bemessungsgrundlage EUR/Bem.grundlage
Schmutzwasser    
Grundgebühr pro Wasserzähler bis 2,5 QN Nenngröße 5,50 EUR/Monat
  6,0 QN Nenngröße 25,56 EUR/Monat
  10,0 QN Nenngröße 76,69 EUR/Monat
Verbrauchsgebühr cbm 1,60 EUR
     
Niederschlagswasser    
nutzungsbezogene Grundstücksfläche qm 0,30 EUR

 

Informationen

Iris Kripke

Tel.: 04363/508-29
Fax: 04363/508-129
Mail: iris.kripke[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 17

Vertretung:
Martina Schröder

 

Sabine Rüder

Tel.: 04363/508-34
Fax: 04363/508-134
Mail: sabine.rueder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 201

Vertretung:
Anka Westphal

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Zahlungen an die Gemeinde erfolgen über die Konten der Gemeindekasse Lensahn

Die Bankverbindungen lauten:

  BIC IBAN
Sparkasse Holstein NOLADE21HOL DE98 2135 2240 0076 3200 27
VR Bank OH Nord-Plön eG GENODEF1NSH DE40 2139 0008 0000 4500 30

Informationen

Martina Schröder

Tel.: 04363/508-27
Fax: 04363/508-127
Mail: martina.schroeder[at]amt-lensahn.de
Zimmer: 17

Vertretung:
Iris Kripke

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr